Wie gehen wir gegen einen Befall vor?
Instandsetzung eines Insektenbefalls
Ein festgestellter Befall durch lebende Holzinsekten wie Hausbock, Nagekäfer oder Splintholzkäfer an tragenden Teilen erfordert eine Bekämpfung. Zuerst wird der Umfang des Befalls und die befallene Insektenart bestimmt. Weiterhin ist die Tragfähigkeit von Konstruktionshölzern zu prüfen. Stark geschädigte Konstruktionshölzer müssen ausgetauscht werden.
Zur Bekämpfung der lebenden Insekten kann z.B. ein Heißluftverfahren oder eine Behandlung mit Insektiziden erfolgen. Beim Heizluftverfahren werden die Insekten durch Beheizung mit Temperaturen über 55° C abgetötet. Der Dachstuhl oder die befallenen Teile werden hierzu mehrere Stunden stark erhitzter Luft ausgesetzt. Holzteile, die bei vorliegendem Hausbockbefall jünger als 60 Jahre sind oder die der Mindesttemperatur nicht auszusetzen sind, müssen chemisch nachbehandelt werden. Zur chemischen Bekämpfung eines Befalls ist das befallene Holz bzw. der Mulm zu entfernen und das verbleibende Holz von Farbanstrichen zu reinigen. Das Insektizid wird aufgetragen oder durch Lochtränkung in das Holz eingebracht. Soweit erforderlich werden nicht befallene Teile mit einem Holzschutzmittel präventiv behandelt.
Instandsetzung eines Pilzbefalls
Ein Befall durch holzzerstörende Pilze wird gemäß der DIN 68 800 Teil 4, Pkt. 4 behandelt. Die Voraussetzungen sind die Diagnose der Schadensursache, die Bestimmung der Pilzart und die Eingrenzung des Schadenumfanges. Zerstörungsarme Methoden wie Endoskopie oder Bohrwiderstandmessungen können zur Sondierung eingesetzt werden. Zur abschließenden Eingrenzung sind Eröffnungen i.d.R. erforderlich. Vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten ist die Schadensursache, meist eine Zufuhr von erhöhten Feuchtigkeitsmengen abzustellen.
Zur Instandsetzung der geschädigten Gebäudeabschnitte sind die befallenen Holzteile auszutauschen, wobei ein Sicherheitsabstand über den Befall hinaus eingehalten werden muss. Neue Holzteile sind gemäß der DIN 68 800 zu schützen. Mauerwerk und andere Baumaterialien die von Pilzen be- und durchwachsen wurden müssen vorsorglich behandelt werden. Fachgerecht ausgeführte Arbeiten geben Sicherheit vor erneutem Befall und weiteren notwendigen Maßnahmen.