Blockstuben von Umgebindehäusern wurden traditionell auf einem Fundament aus Naturstein (oft Granit oder Sandstein) errichtet. Durch Feuchteeinwirkungen oder andere schädigende Einwirkungen sind viele dieser historischen Blockstuben im Auflagerbereich der Blockbohlen durch Nassfäule, Moderfäule, Pilze oder Insekten geschädigt. Das Schadbild reicht von oberflächlicher Zerstörung bishin zur kompletten Zersetzung des Werkstoffes. Um solch eine Schädigung zu beheben müssen wichtige Punkte beachtet werden. Es muss im Vorfeld der Sanierungsarbeiten eine genaue Eingrenzung des befallenen Bereichs erfolgen.
Es ist meist Sinnvoll den Zustand der Gründung bzw. des Fundaments mit zu beurteilen und diese bei statischer Notwendigkeit mit zu erneuern. Im laufe der Zeit sind am Fundamen gravierende Setzungserscheinungen zu erkennen welche ungünstige Auswirkungen auf die gesamte Gebäudehülle nachsich ziehen.
Ist das geschädigte Altholz entfernt und die Gründung ertüchtigt / erneuert kann auch schon die Sanierung der Blockbohlen erfolgen.
Dabei ist darauf zu achten das im Zuge der Sanierungsarbeiten angrenzende Bauteile wie zum Beispiel Türständer oder Schlussständer der Blockstube ebenfalls geprüft und wenn nötig angeschuht oder erneuert werden.
Alle neu eingefügten Hölzer müssen entsprechend der DIN 68800 neben dem konstruktiven Holzschutz mit einem chemischen Holzschutz versehen werden. Hölzer sind im Gründungsbereich gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu sperren und mit einem Wetterfesten Holzschutz zu behandeln. Wenn alle holzchutztechnischen Maßnahmen eingehalten und beachtet werden so werden die erfolgten Sanierungsarbeiten wieder viele Generationen überdauern.