Die holzzerstörenden Insekten im Bauholz haben unterschiedliche Fraßgewohnheiten und bilden unterschiedliche Fraßgänge und Fluglöcher aus. Für die Einschätzung der Schadensintensität im Holzschutzgutachten müssen die wesentlichen Arten bei der Beurteilung durch den Sachverständigen für Holzschutz erkannt werden.
Die Holzschwächung ist auf Fraßgänge zurückzuführen, die die Larven, fälschlich als Holzwürmer bezeichnet, über Jahre anlegen. Den Larven dient das zerkleinerte Holz als Nahrung. Der Sachverständige für Holzschutz kann durch Analyse des Nagsel und der ausgeschiedenen Teile eine Artenbestimmung durchführen und diese Ergebnisse im Holzschutzgutachten auswerten. Die Entwicklungsstufen der Käfer sind: Ei – Larve – Puppe – Vollinsekt. Nach langer Fraßzeit verpuppen sich die Larven, meist dicht unter der Holzoberfläche, und das entwickelte Vollinsekt durchstößt die dünne Deckschicht. Form und größe der Ausfluglöcher sind für den Sachverständigen für Holzschutz ein wesentliches Erkennungsmerkmal der Insektenart. Die gesammelten Erkentnisse und die Laborauswertungen zu Insektenschäden werden anschließend im Holzschutzgutachten ausgewertet.
Eine wesentliche Frage bei Insektenbefall muss vom Sachverständigen für Holzschutz im Holzschutzgutachten ebenfalls beantwortet werden: liegt Lebendbefall – also aktiver Befall durch holzzerstörende Insekten – oder ein Altbefall vor?!
Als Lebensbedingung benötigen die Käferlarven Kohlenhydrate und Eiweiß als Nahrung sowie Holzfeuchten, die erheblich niedriger liegen können als bei holzzerstörenden Pilzen. Die untere Grenze der Holzfeuchtigkeit liegt bei 10%. Die Holzfeuchtigkeit wird durch den Sachverständigen für Holzschutz durch Messungen aufgenommen und anschließend im Holzschutzgutachten ausgewertet. Die meisten holzzerstörenden Insekten haben ihr Optimum bei Holzfeuchten zwischen 20% – 30%. Die aktivität der Nagung hängt auch von den Umgebungstemperaturen ab. Sie beginnt bei 15 Grad und endet bei etwa 36 Grad. Deshalb ist es unumgänglich zur Erstellung von Holzschutzgutachten auch Klimamessungen durch einen Sachverständigen für Holzschutz durchführen zu lassen.