Die Wirksamkeit der Schwammsperrmittel zur verhinderung des Durchwachsens von Echten Hausschwamm durch das Mauerwerk im Rahmen von Bekämpfungsmaßnahmen nach der DIN 68800 wird vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin hinlänglich geprüft und für die Durchführung von Bohrlochtränkungen sowie für Oberflächenbehandlungen (Fluten) des Mauerwerks bescheinigt.
Der Zusatz von Schwammsperrmitteln zum Mörtel z.B. für die Neuaufmauerung von schwamm-, feuchte- und salzgeschädigtem Traufmauerwerk oder von Balkenauflagern wird seit langem praktiziert und war bis vor drei Jahren auch teilweise in den bauaufsichtlichen Zulassungen aufgeführt. Die Auswirkung dieser Schwammsperrmittel auf das Erhärtungsverhalten von bereits mit zahlreichen, dem Anwender mitunter unbekannten Additiven zugesetzten Werktrockenmörteln wurde jedoch unzureichend geprüft. Heute ist kein Schwammsperrmittel mehr für diese Verwendung ausgelobt, da mündliche Aussagen über Unverträglichkeiten, die zur Verminderung der Festigkeit des Mörtels geführt haben vorliegen.
Dieser Sachverhalt gab Anlass Untersuchungen mit der Zugabe von Schwammsperrmitteln auf der Basis von Bor und quaternären Ammoniumverbindungen (Quats) zu einem Normenzementmörtel und zu einem Werktrockenmörtel auf Kalkzementbasis durchzuführen.
Die Zugabe von Schwammsperrmitteln unterschiedlichster Konzentration zu Werktrockenmörteln hat einen maßgeblichen Einfluss auf das Erstarrungs- und Erhärtungsverhalten des Compounds. Überkonzentrationen der Schwammsperrmittel führen zu einer unzulässig niedrigen Mörtelfestigkeit. Die in den Trockenmörteln enthaltenen Additive reagieren physikalisch und chemisch mit den Inhaltsstoffen der Schwammsperrmittel.