Holzschutz ist ein Komplex von Maßnahmen, um den Baustoff Holz vor schädigenden Einflüssen wie Pilzen, Insekten, Wasser und UV-Licht oder auch Feuer zu schützen. Da ist der chemische Holzschutz mit geeigneten Holzschutzmitteln nur ein Teil neben dem baulichen und konstruktiven Holzschutz, der Pflege des Holzes, der Holzartenauswahl, des Zuschnittes u.a. Möglichkeiten.
Der Holzschutz ist – weil er bei Unterlassung auch zu Gefahren führen kann – indirekt auch Bestandteil von Bauordnung.
Holzschutz für andere nicht statische Bauteile ist in der Regel auf den Bläue-/Wetterschutz beschränkt, zwar nicht gefordert aber im Sinne des Erhaltes des Holzes ebenfalls wichtig. Dabei kommt es auf den richtigen Holzschutz an, so ist es z.B. völlig überflüssig Wandverkleidungen, Windabweiser oder Lattenzäune im aufwendigen Kesseldruckverfahrten zu imprägnieren wenn dafür auch eine gute Wetterschutzlasur ausreicht.
In der BRD ist der Begriff „Holzschutzmittel“ nicht gesetzlich definiert. Das ist u.a. ein Grund für die unübersehbare Zahl von sog. Holzschutz- (Wunder-) mitteln in unseren Baumärkten, die das Holz keinesfalls schützen können, weder vor Pilzen und Insekten, noch vor Wind und Wetter.
Es geht in dieser Information ausschließlich um solche „Erzeugnisse, die zum Schutz von Holz verwendet werden und zu diesem Zweck Stoffe gegen holzzerstörende und holzverfärbende Organismen, gegen Feuer oder andere Beeinträchtigungen enthalten.“ (Def. für Holzschutzmittel aus der schweizerischen Stoffverordnung von 1986). D.h. dass sie immer biozide (abtötende) Wirkstoffe enthalten.
Diese Holzschutzmittel sind Bestandteil des regelmäßig aktualisierten Holzschutzmittelverzeichnisses des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBT. Andere wie dort enthaltene Mittel sollten prinzipiell durch Hand- und Heimwerker nicht zum Einsatz kommen und dürfen es schon gar nicht in Neubau und Sanierung, wenn nach Regelwerk gebaut werden soll.
Die in Deutschland zum erlaubten Einsatz kommenden Holzschutzmittel sind in den vergangenen Jahren auf Grund vielseitiger Zwänge und Einflüsse in ihrer Aufwandmengen und ihren verwendeten Wirkstoffen vielfach verändert worden. Alle in o.g. Verzeichnis enthaltenen Mittel sind durch amtliche Materialprüfanstalten in ihrer Wirksamkeit , durch das Umweltbundesamt auf umweltschädliche und durch das Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin auf gesundheitsgefährdende Beeinträchtigungen geprüft. Man muss und sollte gegenwärtig davon ausgehen, das von diesen Mitteln bei fachgerechter Anwendung keine Gefahren ausgehen können. Abgesehen von der Teerölverbotsverordnung und der PCP-Richtlinie gibt es auch keine rechtlichen Argumente gegen die Verwendung dieser Mittel, sei es im vorbeugenden noch im bekämpfenden Holzschutz. Das Problem ist vielmehr die unsachgemäße Verwendung dieser Mittel durch sog. Fachbetriebe und die Verwendung der undefinierbaren Mittel mit unbekannten Wirkstoffen aus dem Baumarkt durch den Heimwerker. Ohne den nötigen Sachverstand werden vielfach Holzschutzmittel oder solche die sich so nennen unnötig und tonnenweise verwendet.