Um einer Wertminderung und einer dadurch entstehenden Gebrauchsminderung sowie einer Zerstörung des Holzes durch Schadinsekten entgegen zu wirken muss das Holz durch vorbeugende aber auch bekämpfende Holzschutzmaßnahmen geschützt werden.
Dabei können die vorbeugenden Holzschutzmaßnahmen in drei verschiedene Bereiche eingeteilt werden:
- organisatorischer Holzschutz
- baulich – konstruktiver Holzschutz
- chemischer Holzschutz
Der organisatorische Holzschutz beinhaltet zum Beispiel die Qualitätskontrolle des zu verbauenden Holzes während der Bauphase. Ausserdem muss im gleichen Zuge die Beschaffenheit des Altbestandes immer wieder Abschnittsweise geprüft werden. Darunter zählen z.Bsp. die Holzfeuchte, Befall durch Insekten oder Pilze, usw.
Um einen Pilz- oder Insektenbefall möglichst lang hinauszuzögern oder sogar auszuschließen müssen während der Planung und Ausführung bestimmte Maßnahmen ergriffen werden welche dem baulich – konstruktiven Holzschutz entsprechen. Dabei sollte besonders auf die Auswahl der Holzart, Entwässerung und Belüftung der Konstruktion, Spritzwasserschutz, Vermeidung von Erdkontakt und auf die Einsehbarkeit geachtet werden.
Chemischer Holzschutz sollte so wenig wie möglich und nur soviel wie unbedingt nötig zu Einsatz kommen. Die Verwendung des chemischen Holzschutzes ist seit Jahren rückläufig. Kriterien zur Verwendung von chemischem vorbeugendem Holzschutz sind:
- nach DIN 68800 ermittelte Gebrauchsklasse
- Holzschutzmittelart
- Einsatzgebiet
- Menge
- Wirkstoff
Der Holzschutz und seine verschiedensten Konzepte sollten immer speziel auf das jeweilige Bauwerk zugeschnitten und abgestimmt sein. Wenn durch die Erarbeitung des Holzschutzgutachtens festgestellt wird das ein chemischer Holzschutz unumgänglich ist, so bietet dieser zielgerichtete Einsatz dem Sachverständigen für Holzschutz aber vorallem auch dem Bauherren ein hohes Maß an Sicherheit.