Chemischer Holzschutz findet unter Einsatz von Mitteln zu vorbeugenden und bekämpfenden Maßnahmen statt.
Als Holzschutzmittel werden im weiteren Sinne Mittel bezeichnet, die Schutz vor verschiedensten Einflüssen bieten sollen. Hierzu zählen holzverfärbende Pilze, holzzerstörende Pilze, holzzerstörende Insekten, die Entflammbarkeit und andere Chemikalien. Holzschutzmittel werden als wasserlösliche, ölige und pastöse Präparate hergestellt. Im engeren Sinne werden als Holzschutzmittel diese bezeichnet, die gemäß der DIN 68 800 „biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes gegen tierische und pflanzliche Schädlinge“ enthalten. Als Holzschutzmittel werden gemäß dieser Definition nur Mittel bezeichnet, die geprüft und anerkannt wurden. Die Holzschutzmittel für die vorbeugende Anwendung oder als Bekämpfungsmittel in baulichen Anlagen werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik zu gelassen. Die Wirksamkeit und Umweltverträglichkeit wird dabei über mehrere Jahre geprüft.
Unter dem Begriff des Bekämpfenden Holzschutzes werden alle Maßnahmen verstanden, die gegen einen Befall von holzzerstörenden Insekten und Pilzen getroffen werden können. Im Gegensatz zu dem vorbeugenden, präventiven Holzschutz sollen durch die Maßnahmen die schädigenden Organismen umgehend bekämpft werden. Vorbeugende Holzschutzmaßnahmen können die Bekämpfung begleiten und erneute Schäden vermeiden. Grundsätzlich gelten die Maßnahmen des bekämpfenden Holzschutz in Gebäuden für tragende und aussteifende Bauteile, d.h. für Gebäudeteile, die eine statische Funktion erfüllen. Befälle an anderen Gebäudeteilen sind ebenso zu behandeln, sofern eine Gefahr für die tragenden Teile besteht.
Die Maßnahmen des bekämpfenden Holzschutzes sollen den Befall und die Zerstörung des Holzes durch holzzerstörende Insekten und Pilze stoppen und nachhaltig weitere Schäden diese verhindern. In der Regel werden die Organismen abgetötet oder ihnen die Lebensgrundlage zum Existieren genommen. Zur Abtötung von Organismen werden Gifte, physikalische Methoden eingesetzt oder die befallenen Teile werden ausgetauscht. Die physikalischen Verfahren verwenden zum Abtöten z.B. Hitze oder Mikrowellen. Vor dem Beginn von Bekämpfungsmaßnahmen ist zu klären, ob ein aktueller Befall vorliegt, welcher Art der Befall ist und welchen Umfang dieser hat.
Grundlage für die Bekämpfung eines Befalls bzw. Instandsetzung von Schäden durch holzzerstörende Insekten und Pilze ist die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und der öffentlichen Sicherheit in und an Gebäuden. Die Verantwortung für den Erhalt der Gebäude ist an den Eigner und Nutzer gegeben. In mehreren Landesbauordnungen ist die Pflicht des Eigner und Nutzers die Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten verankert.
Die Bekämpfungsmaßnahmen werden im Detail durch die DIN 68 800 Teil 4 geregelt. Weiterhin wird der Verfahrensablauf bei Befall mit holzzerstörenden Pilzen vom WTA – Merkblatt 1-2-91 erläutert und ergänzt. Das sogenannte offizielle Holzschutzmittelverzeichnis führt die anerkannten und zugelassenen Holzschutzmittel. Die technischen Merkblätter über den Umgang mit Holzschutzmitteln von jeweiligen Hersteller der chemischen Schutzmittel bzw. Holzschutzmittel beinhalten Arbeitsvorschriften und Gefahrenhinweise, die bei der Anwendung Beachtung finden sollten. Das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung regeln den Einsatz von gefährlichen und giftigen Stoffen.