Holzschutz
Gebäudekonstruktionen müssen nach Forderung der Landesbauordnung so errichtet werden, bzw. so danach beschaffen sein, daß durch holzzerstörende Pilze und Insekten keine gefahren entstehen. Im § 19 „Schutz gegen schädliche Einflüsse“ der sächsischen Bauordnung wird dieser Punkt geregelt. Beim Baustoff Holz, wie bei fast allen Baustoffen, besteht eine mögliche Gefährdung insbesondere…